Qualitätssiegel und Akkreditierungen können bei der Klinikwahl helfen, ersetzen aber keine Prüfung des konkreten Standorts, der behandelnden Zahnärzte und des schriftlichen Behandlungsplans.
Welche Nachweise sollten schriftlich geprüft werden?
- Betriebserlaubnis und vollständige Anschrift des behandelnden Standorts
- Name und Qualifikation der tatsächlich behandelnden Zahnärzte
- Hygiene- und Sterilisationsabläufe
- Hersteller und genaue Bezeichnung geplanter Materialien
- Diagnose, Behandlungsalternativen, Risiken und Nachsorge im schriftlichen Plan
- Zuständigkeit für medizinische Rückfragen und mögliche Nacharbeiten
Was ein Zertifikat nicht automatisch beweist
Ein Zertifikat garantiert weder ein bestimmtes Behandlungsergebnis noch automatisch eingeschlossene Reiseleistungen. Entscheidend sind aktuelle Nachweise des konkreten Standorts, die Qualifikation der Behandler und ein individueller schriftlicher Behandlungsplan.
