Ja, Zahnbehandlungskosten in der Türkei können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen – auch im Ausland.
Was ist absetzbar?
- Behandlungskosten (Implantate, Kronen, Veneers bei medizinischer Notwendigkeit)
- Reisekosten zum Behandlungsort (Flug, Hotel)
- Medikamente und Nachsorge-Kosten
Voraussetzungen
- Medizinische Notwendigkeit (Attest vom Zahnarzt)
- Ordnungsgemäße Rechnungen in deutscher oder englischer Sprache
- Übersteigen der zumutbaren Belastungsgrenze (je nach Einkommen 1-7%)
