Ja, die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zahlt den gleichen Festzuschuss für Zahnersatz, egal ob die Behandlung in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland durchgeführt wird. Die Türkei ist zwar kein EU-Mitglied, aber durch das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei ist eine teilweise Kostenübernahme ebenfalls möglich.
Festzuschuss der Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen sogenannten Festzuschuss – unabhängig vom Ort der Behandlung. Dieser beträgt je nach Befund:
- Einzelkrone: 199-263 €
- 3-gliedrige Brücke: 390-517 €
- Implantat (Suprakonstruktion): 199-263 €
Wichtig: Den Festzuschuss erhalten Sie nur, wenn Sie vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
So funktioniert die Erstattung
- Holen Sie einen Kostenvoranschlag von der Klinik in Istanbul ein
- Lassen Sie diesen von einem deutschen Zahnarzt in einen Heil- und Kostenplan übersetzen
- Reichen Sie den HKP bei Ihrer Krankenkasse ein und warten Sie auf Genehmigung
- Nach Behandlung: Rechnung + Zahlungsnachweis bei der Krankenkasse einreichen
- Festzuschuss wird überwiesen (Dauer: 4-8 Wochen)
Bonusheft-Vorteil
Wenn Sie ein lückenloses Bonusheft (5-10 Jahre) vorweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20-30%. Bei 10 Jahren Bonus erhalten Sie bis zu 75% des Regelversorgungsbetrags.
