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Kosten & Preise

Krankenkasse & Zahnersatz im Ausland – Zuschuss möglich?

11 min Lesezeit
Türkiye BioHealth Redaktion
Redaktionell geprüftTürkiye BioHealth · Anfrage- und Planungsservice – keine medizinische Fachprüfung

Ja, die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zahlt den gleichen Festzuschuss für Zahnersatz, egal ob die Behandlung in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland durchgeführt wird. Die Türkei ist zwar kein EU-Mitglied, aber durch das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei ist eine teilweise Kostenübernahme ebenfalls möglich.

Festzuschuss der Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen sogenannten Festzuschuss – unabhängig vom Ort der Behandlung. Dieser beträgt je nach Befund:

  • Einzelkrone: 199-263 €
  • 3-gliedrige Brücke: 390-517 €
  • Implantat (Suprakonstruktion): 199-263 €

Wichtig: Den Festzuschuss erhalten Sie nur, wenn Sie vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

So funktioniert die Erstattung

  1. Holen Sie einen Kostenvoranschlag von der Klinik in Istanbul ein
  2. Lassen Sie diesen von einem deutschen Zahnarzt in einen Heil- und Kostenplan übersetzen
  3. Reichen Sie den HKP bei Ihrer Krankenkasse ein und warten Sie auf Genehmigung
  4. Nach Behandlung: Rechnung + Zahlungsnachweis bei der Krankenkasse einreichen
  5. Festzuschuss wird überwiesen (Dauer: 4-8 Wochen)

Bonusheft-Vorteil

Wenn Sie ein lückenloses Bonusheft (5-10 Jahre) vorweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20-30%. Bei 10 Jahren Bonus erhalten Sie bis zu 75% des Regelversorgungsbetrags.

→ Kostenlosen Heil- und Kostenplan anfordern

Anfrage vorbereiten

Senden Sie Ihre Fragen und vorhandenen Unterlagen an den Patientenservice. Medizinische Entscheidungen und der endgültige Behandlungsplan werden von der behandelnden Klinik bestätigt.